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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin – TauchPrV 2000

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(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 170)
Dauer und Inhalt des Fortbildungslehrgangs
1. Grundlagen 80 Unterrichtsstunden
  1.1 Fachtheorie
    - Fachrechnen
    - Fachzeichnen
  1.2 Gerätekunde
    - Kenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leicht- und Helmtauchgeräten
    - Kenntnisse in der Handhabung von Unterwasserarbeitsgeräten
  1.3 Arbeitskunde
    - Kenntnisse in den Möglichkeiten der Signalgebung
    - Grundkenntnisse über die Durchführung der verschiedenen Unterwasserarbeiten (z.B. Suchen, Hebearbeiten, Bergung, UW-Schweißen und Schneiden)
  1.4 Medizinische Grundlagen
    - Grundkenntnisse über die Gesundheitsrisiken für den Taucher beim Abtauchen, Aufenthalt unter Wasser, Auf- und Austauchen
  1.5 Rechtsvorschriften
    - Kenntnisse der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und vorhandenen Regeln für Sicherheits- und Gesundheitsschutz
2. Schweißen 80 Unterrichtsstunden
  Schweißkursus gemäß DVS-Richtlinie 1123 - Lichtbogenhandschweißen - mit Nachweis der Basisqualifikation nach DIN EN 287/Teil 1
3. Tauchmedizin 60 Unterrichtsstunden
  3.1 Wirkung der Gase unter Überdruck auf den Taucher
  3.2 Anatomie, Blutkreislauf, Atmung, Nervensystem, Taucherkrankungen, Belastung beim Tauchen
  3.3 Taucherhygiene
  3.4 Erste Hilfe
4. Anwendungskenntnisse 100 Unterrichtsstunden
  4.1 Anwendung von Arbeitstechniken unter Wasser
  4.2 Druckkammertechnik/Behandlung (50 m Tiefe, O(tief)2 Verträglichkeit)
  4.3 Austauchtabellenhandhabung
  4.4 Notfallmaßnahmen
  4.5 Simulation von Notfällen
  4.6 Durchführung von Taucherarbeiten in größeren Tiefen (mindestens 35 m)
  4.7 Atemgas und Atemgasgemische
  4.8 Fachrechnen/Fachzeichnen

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Zuletzt geändert durch Art. 17 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25